Jetzt online beantragen
Wichtig ist die genaue Bezeichnung, die Wirkstärke und die Packungsgröße. Zum Quartalsanfang benötigen wir Ihre Versichertenkarte: Wenn Sie im laufenden Quartal noch nicht bei uns waren und Ihre Versichertenkarte nicht eingelesen wurde, kommen Sie einmal bitte zu uns. Wir lesen Ihre Karte ein und Sie können Ihr Rezept sofort in Papierform oder als E-Rezept mitnehmen.
E-Rezepte können wir, sofern wir die Karte im Quartal bereits eingelesen haben, direkt online versenden. In der Regel können die Patienten die E-Rezepte spätestens am Folgetag in der Apotheke abholen/einlösen.
Gesetzliche Versicherung – Jetzt neu mit dem E-Rezept:
Für eine Rezepteinlösung mit dem E-Rezept stehen drei unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung:
- Mit Ihrer Krankenkassenkarte direkt in Ihrer Apotheke
- Mit Ihrer E-Rezept-App direkt in Ihrer Apotheke
- Mit einem QR-Code-Ausdruck, den Sie zuerst bei uns abholen müssen
Sie können die Rezepte am nächsten Werktag in einer Apotheke Ihrer Wahl einlösen (Varianten 1 und 2) oder den QR-Ausdruck am nächsten Werktag in der von Ihnen angegebenen Praxis abholen (Variante 3)
Diese Leistungen sind nur möglich bei vorliegender Versichertenkarte für das aktuelle Quartal. Ohne vorliegende Versichertenkarte für das aktuelle Quartal wird keine Rezeptbestellung bearbeitet.
Für Hilfsmittelrezepte kann noch kein E-Rezept erstellt werden. Ein Rezeptversand ist zukünftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Weiter Informationen zum E-Rezept finden Sie hier.
(https://www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de/)
Private Krankenversicherung/BG-Rezepte:
Bei Privatrezepten und Rezepten der Berufsgenossenschaften kann noch kein E-Rezept erstellt werden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit ihr Wiederholungsrezept bei uns in der Praxis abzuholen.